Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) der Tierheilpraxis Rompel

Geltungsbereich
Die nachstehend allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte, des Dienstleistenden mit seinem Vertragspartner (Auftraggeber). Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die von mir vorgenommen wurden, werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben.

Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand beinhaltet die sachgemäße Untersuchung und Behandlung des Tierpatienten. Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der individuellen Vereinbarung.

Zustandekommen des Vertrages:
Ein Vertrag mit dem Dienstleister kommt durch die mündliche oder schriftliche Beauftragung zustande.

Vergütung
Es gelten die Gebühre nach der bei Auftragserteilung gültigen Leistungs- und Gebührentabelle der Dienstleistenden. Sämtliche Zahlungen sind innerhalb von 5 Tagen netto ohne Abzug fällig, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Die Zahlungsverpflichtung trifft den Auftraggeber als Vertragspartner unabhängig von dessen Tierhaltereigenschaften oder Besitzer- bzw. Eigentümerstellung. Barauslagen und besondere Kosten (z.B. Labor), die dem Dienstleister auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

Leistungsumfang
Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel Untersuchung und Behandlung des Tierpatienten. Die Parteien sind bemüht den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen und Auskünften zu unterstützen. Heilversprechen werden nicht gegeben.

Terminvereinbarungen
Untersuchungs- und Behandlungstermine gelten als vertraglich vereinbart, wenn diese auf dem Postweg, per Email, Telefax oder fernmündlich von mir bestätigt wurden.

Alle Termine, die innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, werden dem Tierhalter / Verfügungsberechtigten mit den tatsächlich entstandenen Mehrkosten zzgl. einer Bearbeitungspauschale von 15,--€ in Rechnung gestellt. Erscheint der Tierhalter / Verfügungsberechtigte zu einem vereinbarten Termin zu spät, so wird dies ebenfalls in Rechnung gestellt. Der Tierhalter / Verfügungsberechtigte hat kein Anrecht darauf, dass die entgangene Zeit nachgeholt wird.
Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verzögerungen kommen. Hat mir der Kunde seine Telefonnummer oder seine Mobilfunknummer hinterlassen, werde ich unverzüglich über die Verzögerung informieren.

Haftung
Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen (Tierschutzgesetz, Tierseuchengesetz, Arzneimittelgesetz).

Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des Dienstleisters. Zuständiges Gericht: Sinsheim

Stand: 01/2012